Kalender 2026-01-17

Masterarbeit durchgefallen: Was du jetzt tun kannst

Masterarbeit durchgefallen: Wiederholung und nächste Schritte | BachelorHero

Inhaltsverzeichnis

Eine nicht bestandene Masterarbeit ist ein Rückschlag, aber in den meisten Fällen kein endgültiges Aus. Die meisten Prüfungsordnungen erlauben mindestens einen zweiten Versuch.

Die wichtigsten Schritte jetzt: Gutachten anfordern und Gründe verstehen, Prüfungsordnung auf Fristen und Wiederholungsmöglichkeiten prüfen, Gespräch mit Prüfungsamt oder Betreuung suchen, bei Zweifeln an der Bewertung Rechtsmittel klären. Wer die Ursachen des Nichtbestehens versteht und gezielt daran arbeitet, hat gute Chancen, beim zweiten Mal zu bestehen.

Auf einen Blick

Masterarbeit durchgefallen? Meist ist eine Wiederholung möglich. Prüfe sofort die Fristen in deiner Prüfungsordnung, fordere das Gutachten an und kläre, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Bei Plagiatsverdacht oder Härtefällen gelten besondere Regeln.

Sofort-Checkliste: Die nächsten Schritte

Erste Schritte nach einer nicht bestandenen Masterarbeit | BachelorHero

Nach der Nachricht brauchst du einen klaren Plan. Die folgenden Schritte helfen dir, schnell Klarheit zu gewinnen und keine Fristen zu verpassen.

In den ersten 48 Stunden

Beantrage beim Prüfungsamt Einsicht in Gutachten und Bewertungsbogen.

Notiere das Datum des Bescheids (Fristbeginn für Rechtsmittel).

Trage das Fristende in deinen Kalender ein und setze eine Erinnerung 7 Tage vorher.

Lies in der Prüfungsordnung die Paragraphen zu Wiederholung, Fristen und Prüfungsanspruch.

Bitte das Prüfungsamt bei Unklarheiten schriftlich um Fristbestätigung.

Dokumentiere bei Verdacht auf Verfahrensfehler alles schriftlich.

In der ersten Woche

Lies das Gutachten aufmerksam und notiere konkrete Kritikpunkte.

Vereinbare einen Termin beim Prüfungsamt zu Fristen und Ablauf.

Informiere dich über das Widerspruchsverfahren (falls du es erwägst).

Hole dir bei Bedarf Beratung beim AStA oder einer Rechtsberatung.

In den ersten vier Wochen

Entscheide: Widerspruch einlegen oder direkt Wiederholung planen.

Vereinbare ein Feedback-Gespräch mit deiner Betreuung.

Kläre, ob du ein neues Thema brauchst oder das alte anpassen kannst.

Beginne mit der Vorbereitung: Literatur sichten, Methodik auffrischen.

Erstelle einen Zeitplan für den zweiten Versuch.

Warum eine Masterarbeit durchfällt

Eine Masterarbeit wird als nicht bestanden bewertet, wenn sie die wissenschaftlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt. Das Verständnis der konkreten Gründe ist entscheidend für den zweiten Versuch.

Inhaltliche Schwächen

Typischer Fehler: Die Forschungsfrage ist zu breit, zu eng oder wird im Verlauf nicht beantwortet. Der Forschungsstand bleibt oberflächlich.

Gegenmaßnahme: Formuliere eine präzise, beantwortbare Forschungsfrage. Arbeite systematisch den aktuellen Stand der Forschung auf und zeige, wo dein Beitrag ansetzt. Nutze dafür die Literaturrecherche gezielter.

Methodische Mängel

Typischer Fehler: Die Methode passt nicht zur Fragestellung. Die Stichprobe ist nicht nachvollziehbar beschrieben. Die Auswertung ist fehlerhaft oder intransparent.

Gegenmaßnahme: Belege einen Methodenkurs oder arbeite dich mit Fachliteratur tiefer ein. Dokumentiere jeden Schritt nachvollziehbar. Lass die Methodik von einer fachkundigen Person gegenlesen.

Struktur und Argumentation

Typischer Fehler: Die Gliederung ist unlogisch. Der rote Faden fehlt. Argumente werden behauptet, aber nicht belegt.

Gegenmaßnahme: Erstelle vor dem Schreiben eine detaillierte Gliederung und prüfe, ob jeder Abschnitt zur Beantwortung der Forschungsfrage beiträgt. Jede Behauptung braucht einen Beleg oder eine nachvollziehbare Herleitung.

Formales und Zitation

Typischer Fehler: Zitierfehler häufen sich. Das Literaturverzeichnis ist unvollständig. Die Formatierung weicht stark von den Vorgaben ab.

Gegenmaßnahme: Nutze eine Literaturverwaltung wie Zotero oder Citavi. Prüfe die Formatierungsvorgaben deiner Hochschule und halte sie konsequent ein. Plane Zeit für das Korrekturlesen ein.

Kann ich gegen die Bewertung vorgehen?

Wenn du die Bewertung für fehlerhaft hältst, gibt es je nach Hochschule und Bundesland unterschiedliche Verfahren. Die gängigsten sind die formlose Remonstration (auch Überdenkungsverfahren genannt) und der formelle Widerspruch. Die genauen Bezeichnungen, Fristen und Abläufe regelt deine Prüfungsordnung bzw. das jeweilige Landeshochschulrecht.

Remonstration / Überdenkungsverfahren: Hierbei bittest du die Gutachtenden formlos, die Bewertung noch einmal zu überprüfen. Das ist sinnvoll, wenn du konkrete Bewertungsfehler identifiziert hast, etwa wenn ein Gutachter einen Teil deiner Arbeit offensichtlich übersehen oder falsch verstanden hat. Die Remonstration hat meist keine feste Frist, sollte aber zeitnah erfolgen. Formuliere sachlich und konkret, welche Punkte du für fehlerhaft hältst und warum.

Widerspruch: Der formelle Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, der beim Prüfungsamt eingereicht wird. Die Frist beträgt häufig einen Monat ab Zustellung des Bescheids, kann aber je nach Prüfungsordnung abweichen. Im Widerspruch kannst du Verfahrensfehler rügen (z. B. fehlende Begründung, befangene Prüfer) oder Bewertungsfehler geltend machen. Reine Notenunzufriedenheit reicht nicht aus. Nach dem Widerspruchsverfahren steht ggf. der Rechtsweg offen.

Wichtig: Nicht an jeder Hochschule gibt es ein klassisches Widerspruchsverfahren. In manchen Bundesländern oder Prüfungsordnungen ist der Rechtsbehelf anders geregelt. Entnimm die genaue Bezeichnung, Frist und die erforderlichen Schritte immer dem Bescheid und deiner Prüfungsordnung. Im Zweifel frage schriftlich beim Prüfungsamt nach.

Wann lohnt sich ein Widerspruch?

Erfolgsaussichten bestehen vor allem bei dokumentierbaren Fehlern:

• Verfahrensmängel: Fehlende oder mangelhafte Begutachtung, formale Fehler im Prüfungsablauf.

• Sachliche Fehler: Prüfende haben Fakten falsch dargestellt oder Teile der Arbeit nicht berücksichtigt.

• Bewertungsmängel: Fehlende Nachvollziehbarkeit oder Abweichung von der Prüfungsordnung.

• Befangenheit: Voreingenommenheit eines Prüfenden gegenüber der Person oder dem Thema.

Hole dir vor einem Widerspruch unbedingt Beratung, etwa beim AStA, der Rechtsberatung für Studierende oder einem Anwalt für Prüfungsrecht.

Entscheidungshilfe: Widerspruch oder Wiederholung?

  • Wenn du konkrete Verfahrens- oder Bewertungsfehler im Gutachten findest → dann prüfe zuerst eine Remonstration, parallel zur Wiederholungsvorbereitung.
  • Wenn die Kritik nachvollziehbar ist und keine Fehler vorliegen → dann konzentriere dich auf die Wiederholung.
  • Wenn die Widerspruchsfrist bald endet und du unsicher bist → dann lege fristwahrend Widerspruch ein und hole parallel Beratung.
  • Wenn du das Ergebnis schnell akzeptieren willst → dann starte direkt mit der Wiederholung und spare dir das Widerspruchsverfahren.
  • Wenn Plagiatsverdacht oder Härtefall vorliegt → dann hole sofort rechtliche Beratung, bevor du weitere Schritte einleitest.

Akteneinsicht beantragen: Vorlage

Muster: Antrag auf Akteneinsicht

„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Einsicht in die Prüfungsakte zu meiner Masterarbeit. Matrikelnummer: [XXX]. Prüfung: Masterarbeit im Studiengang [XXX]. Datum des Bescheids: [TT.MM.JJJJ]. Bitte senden Sie mir Kopien der Gutachten und des Bewertungsbogens zu oder teilen Sie mir einen Termin zur Einsichtnahme mit. Mit freundlichen Grüßen, [Name]"

Remonstration schreiben: Mini-Leitfaden

Wenn du eine Remonstration (Überdenkungsbitte) einreichen möchtest, gehe strukturiert vor:

  • Fordere Akteneinsicht an und lies das Gutachten vollständig.
  • Notiere Aktenzeichen/Prüfungsnummer, Matrikelnummer und Datum des Bescheids.
  • Identifiziere konkrete Stellen, die du für fehlerhaft hältst (Seitenzahl, Abschnitt).
  • Formuliere sachlich, welcher Fehler vorliegt und warum die Bewertung aus deiner Sicht nicht nachvollziehbar ist.
  • Bitte um erneute Überprüfung der genannten Punkte.
  • Reiche die Remonstration schriftlich ein, füge ggf. Belege bei und bewahre eine Kopie auf.
Beispiel-Formulierung Remonstration

„Sehr geehrte/r [Name], nach Einsicht in das Gutachten zu meiner Masterarbeit (Aktenzeichen: [XXX], Matrikelnummer: [XXX]) bitte ich Sie, die Bewertung folgender Punkte erneut zu überprüfen: Im Gutachten wird auf Seite 2 kritisiert, dass [konkreter Kritikpunkt]. Aus meiner Sicht ist diese Einschätzung nicht nachvollziehbar, da [Begründung mit Verweis auf die Arbeit, z. B. Kapitel, Seite]. Als Anlage füge ich die markierten Textstellen bei. Ich bitte Sie, diesen Aspekt noch einmal zu überdenken und mir den Eingang dieses Schreibens zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen, [Name]"

Fragen für das Feedback-Gespräch: Bevor du dich für einen Widerspruch entscheidest, führe ein Gespräch mit der Betreuung oder den Gutachtenden. Frage konkret: Welche Abschnitte waren am schwächsten? Wo genau hat die Argumentation nicht überzeugt? Welche methodischen Fehler wurden identifiziert? War das Thema von vornherein problematisch? Was hätte anders sein müssen, um zu bestehen?

Wiederholung: So läuft der zweite Versuch

Ablauf der Wiederholung einer Masterarbeit | BachelorHero

Die Wiederholung ist an den meisten Hochschulen einmal möglich. Der genaue Ablauf variiert je nach Prüfungsordnung.

Anmeldefrist: Viele Hochschulen setzen eine Frist, innerhalb derer du dich zur Wiederholung anmelden musst. Diese Frist kann wenige Wochen bis ein Semester betragen. Versäumst du sie ohne triftigen Grund, kann das als endgültiges Nichtbestehen gewertet werden. Kläre diese Frist sofort beim Prüfungsamt.

Neues oder angepasstes Thema: Viele Prüfungsordnungen verlangen ein neues Thema oder eine erhebliche Abwandlung. Das bedeutet in der Praxis: neues Exposé, oft neue Literaturrecherche, anderer Ansatz. Manche Hochschulen erlauben dasselbe Thema, wenn du einen grundlegend anderen methodischen Zugang wählst.

Betreuungswechsel: Du kannst in der Regel eine andere betreuende Person wählen. Das ist sinnvoll, wenn die Zusammenarbeit nicht funktioniert hat oder du einen frischen Blickwinkel brauchst. Mehr dazu unter Betreuer finden.

Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit entspricht in der Regel der regulären Zeit. Du hast also genauso viel Zeit wie beim ersten Versuch. Nutze sie diesmal besser durch einen realistischen Zeitplan mit Puffern.

Endgültig nicht bestanden: Was bedeutet das?

Endgültiges Nichtbestehen tritt ein, wenn alle in der Prüfungsordnung vorgesehenen Versuche erschöpft sind, meist nach dem zweiten Fehlversuch. Die Konsequenzen sind gravierend und sollten klar verstanden werden.

Verlust des Prüfungsanspruchs: Mit dem endgültigen Nichtbestehen verlierst du den Prüfungsanspruch für diesen Studiengang an dieser Hochschule. Du kannst das Studium hier nicht mehr abschließen und wirst exmatrikuliert. Andere Hochschulen fragen bei der Bewerbung in der Regel nach, ob du bereits eine Prüfung in einem vergleichbaren Studiengang endgültig nicht bestanden hast. Wie der Informationsaustausch zwischen Hochschulen geregelt ist, variiert je nach Bundesland und Hochschule.

Prüfungsanspruch an anderen Hochschulen

Wichtig: Bei eng verwandten Studiengängen kann der Prüfungsanspruch hochschulübergreifend erloschen sein. Das bedeutet: Auch an einer anderen Universität kannst du diesen oder einen sehr ähnlichen Studiengang möglicherweise nicht mehr studieren. Die genaue Regelung hängt von der Prüfungsordnung und der Verwandtschaft der Studiengänge ab. Lass dich vor einem Wechselversuch individuell beraten, etwa bei der Studienberatung der Zielhochschule.

Welche Optionen bleiben? Ein Wechsel in einen deutlich anderen Studiengang ist meist möglich. Ein Neustart im Bachelor ist in der Regel nicht gesperrt. Je nach Branche und Berufsziel kann auch ein Einstieg ohne Master sinnvoll sein. Praktika, Berufserfahrung und Weiterbildungen können fehlende akademische Qualifikationen teilweise kompensieren.

Sonderfälle: Plagiat, Krankheit, Nichtabgabe

Neben dem klassischen Nichtbestehen wegen inhaltlicher oder methodischer Mängel gibt es Sonderfälle, die andere Verfahren und Konsequenzen nach sich ziehen.

Plagiat oder Täuschungsversuch

Was drohen kann: Neben dem Nichtbestehen ein hochschulrechtliches Verfahren. Mögliche Sanktionen reichen von Verwarnung über Aberkennung weiterer Prüfungen bis zur Exmatrikulation.

Was sofort tun: Hole dir rechtliche Beratung, etwa beim AStA oder einem Anwalt für Prüfungsrecht. Äußere dich nicht vorschnell zur Sache.

Wichtig: Die konkreten Folgen hängen von der Schwere des Verstoßes und den Regelungen deiner Hochschule ab.

Krankheit oder Härtefall

Wenn du wegen Krankheit oder anderer unverschuldeter Umstände nicht abgeben konntest oder die Qualität gelitten hat, kannst du einen Härtefallantrag oder einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Wichtig: Du brauchst Nachweise (ärztliches Attest, Bescheinigungen) und musst schnell handeln. Rückwirkende Anträge sind oft nicht möglich.

Frist versäumt oder nicht abgegeben

Eine versäumte Abgabefrist wird in den meisten Prüfungsordnungen wie ein Nichtbestehen behandelt. Wenn die Versäumnis unverschuldet war (z. B. technische Probleme, Krankheit), kannst du einen Antrag auf Rücktritt oder Fristverlängerung stellen. Handele sofort und dokumentiere die Gründe. Bei verschuldeter Versäumnis zählt der Versuch als nicht bestanden und du musst die Wiederholung nutzen.

Kolloquium nicht bestanden

Wenn nur das Kolloquium (die Verteidigung) nicht bestanden ist, die schriftliche Arbeit aber, kannst du das Kolloquium in der Regel separat wiederholen. Du musst die gesamte Arbeit nicht noch einmal schreiben. Die genauen Regelungen stehen in deiner Prüfungsordnung.

Den zweiten Versuch richtig angehen

Tipps für den zweiten Versuch der Masterarbeit | BachelorHero

Der zweite Versuch ist keine Wiederholung im Sinne von „dasselbe noch einmal". Er ist eine Chance, es strukturiert besser zu machen. Die Analyse des ersten Versuchs gibt dir dabei wertvolle Hinweise.

Schnellcheck: Wo lag das Problem? Ordne die Kritikpunkte aus dem Gutachten einer Kategorie zu: War es die Forschungsfrage? Die Methodik? Die Argumentation? Die Zitation? Die Struktur? Je nach Ursache brauchst du andere Gegenmaßnahmen. Bei mehreren Problemfeldern priorisiere die schwerwiegendsten.

Gezielt an Schwächen arbeiten: Wenn das Gutachten methodische Schwächen nennt, belege einen Methodenkurs oder arbeite dich mit Fachliteratur tiefer ein. Bei Argumentationsproblemen übe das strukturierte Argumentieren mit Beispieltexten. Bei Zitierproblemen richte dir eine saubere Literaturverwaltung ein und prüfe jeden Beleg.

Realistischer Zeitplan mit Etappen: Plane die Bearbeitungszeit in klare Phasen: Einarbeitung und Literatur (20 %), Konzept und Gliederung (10 %), Schreiben (50 %), Überarbeitung und Korrektur (20 %). Setze dir für jede Phase ein konkretes Datum. Baue mindestens zwei Wochen Puffer vor der Abgabe ein.

Regelmäßiges Feedback: Nutze die Sprechstunden deiner Betreuung aktiver als beim ersten Mal. Zeige Zwischenstände in festen Abständen: Gliederung nach vier Wochen, erstes Kapitel nach acht Wochen, Rohfassung vor der Überarbeitungsphase. Frage konkret nach Schwachstellen.

Fragen für das Feedback-Gespräch mit der Betreuung: Ist meine Forschungsfrage so präzise und beantwortbar? Passt die Methode zur Fragestellung? Ist die Gliederung logisch und vollständig? Wo sehen Sie die größten Risiken? Welche Literatur sollte ich unbedingt berücksichtigen? Wie kann ich den roten Faden stärken? Wann sollte ich Ihnen den nächsten Zwischenstand zeigen?

Unterstützung holen

Eine nicht bestandene Masterarbeit kann psychisch belasten. Das ist normal und kein Zeichen von Schwäche. Nutze die Unterstützungsangebote, die dir zur Verfügung stehen:

  • Psychologische Beratung: Das Studentenwerk bietet kostenlose psychologische Beratung. Hier kannst du über Prüfungsangst, Motivationsprobleme und Stress sprechen. Die Beratung ist vertraulich.
  • Studienberatung: Die zentrale Studienberatung hilft bei Fragen zur Studienorganisation, zu Alternativen nach dem Nichtbestehen und zu Wechselmöglichkeiten. Hier bekommst du auch Informationen zu Härtefallanträgen.
  • Schreibzentrum: Viele Hochschulen haben Schreibzentren, die Workshops und individuelle Beratung zum wissenschaftlichen Schreiben anbieten. Nutze diese Angebote für den zweiten Versuch.
  • Rechtsberatung: Bei Fragen zu Widerspruch, Plagiatsverdacht oder Prüfungsanspruch bieten viele AStA kostenlose Rechtsberatung. Für komplexere Fälle kann ein Anwalt für Prüfungsrecht sinnvoll sein.

Nächster Schritt

Der wichtigste Schritt nach einer nicht bestandenen Masterarbeit ist Klarheit: Lies die Gutachten, verstehe die Gründe, kenne deine Fristen und Optionen. Mit diesem Wissen kannst du entscheiden, ob du Widerspruch einlegst oder direkt den zweiten Versuch planst.

Wenn du für den zweiten Versuch ein neues Thema brauchst, hilft dir der Artikel Thema für die Masterarbeit finden. Für die strukturelle Planung ist der Artikel zur Gliederung der Masterarbeit nützlich.

Wenn deine neue Masterarbeit fertig ist und du sie professionell drucken und binden lassen möchtest, kannst du das bei BachelorHero online konfigurieren. Das Hardcover verleiht deiner Arbeit einen professionellen Abschluss.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft kann ich meine Masterarbeit wiederholen?

Die meisten Prüfungsordnungen erlauben eine Wiederholung. Ein dritter Versuch ist selten und meist nur bei begründetem Härtefallantrag möglich. Prüfe die genauen Regelungen in deiner Prüfungsordnung.

Kann ich Widerspruch gegen die Bewertung einlegen?

Ja, je nach Prüfungsordnung und Landesrecht gibt es verschiedene Verfahren: formlose Remonstration (Überdenkungsverfahren) bei den Gutachtenden und/oder formeller Widerspruch beim Prüfungsamt. Die Fristen und Abläufe variieren. Erfolgsaussichten bestehen vor allem bei dokumentierbaren Bewertungs- oder Verfahrensfehlern.

Was bedeutet endgültig nicht bestanden?

Endgültiges Nichtbestehen tritt ein, wenn alle Wiederholungsversuche erschöpft sind. Du verlierst dann den Prüfungsanspruch für diesen Studiengang. Je nach Prüfungsordnung kann das auch für eng verwandte Studiengänge an anderen Hochschulen gelten.

Kann ich nach endgültigem Nichtbestehen an einer anderen Hochschule weiterstudieren?

Das hängt davon ab, ob der Prüfungsanspruch hochschulübergreifend erloschen ist. Bei eng verwandten Studiengängen ist ein Wechsel oft nicht möglich. Bei deutlich anderen Studiengängen oder einem Neustart im Bachelor bestehen meist keine Sperren. Lass dich individuell beraten.

Bleibe ich nach dem Nichtbestehen noch immatrikuliert?

Nach dem ersten Nichtbestehen bleibst du in der Regel immatrikuliert, solange du zur Wiederholung angemeldet bist. Bei endgültigem Nichtbestehen erfolgt die Exmatrikulation. Kläre die genauen Regelungen mit deinem Studierendensekretariat.

Was passiert mit meinem BAföG, wenn ich durchfalle?

Ein erstes Nichtbestehen gefährdet den BAföG-Anspruch meist nicht, solange du die Wiederholung zügig angehst. Bei endgültigem Nichtbestehen endet der Anspruch in der Regel, allerdings hängt das vom Immatrikulationsstatus, einem möglichen Studiengangwechsel und dem Einzelfall ab. Das BAföG-Amt entscheidet individuell. Informiere dein BAföG-Amt frühzeitig über die Situation.

Was, wenn ich wegen Plagiat durchgefallen bin?

Bei Plagiatsverdacht können neben dem Nichtbestehen weitere Konsequenzen drohen, etwa ein hochschulrechtliches Verfahren oder in schweren Fällen weitergehende Sanktionen laut Prüfungsordnung und Hochschulsatzung. Die konkreten Folgen hängen von der Schwere und den Regelungen deiner Hochschule ab. Hole dir sofort rechtliche Beratung, etwa über den AStA oder einen Anwalt für Prüfungsrecht.

Was, wenn ich die Frist versäumt oder nicht abgegeben habe?

Eine versäumte Abgabefrist gilt meist als Nichtbestehen. War die Fristversäumnis unverschuldet (Krankheit, Härtefall), kannst du einen Antrag auf Fristverlängerung oder Rücktritt stellen. Handele schnell und reiche Nachweise ein.

Was, wenn nur das Kolloquium nicht bestanden ist?

Ist nur das Kolloquium (Verteidigung) nicht bestanden, kannst du es in der Regel wiederholen, ohne die schriftliche Arbeit erneut zu schreiben. Die genauen Regelungen stehen in deiner Prüfungsordnung.

Kann ich das gleiche Thema noch einmal bearbeiten?

Häufig musst du ein neues Thema wählen oder das alte erheblich abwandeln. Manche Hochschulen erlauben dasselbe Thema bei grundlegend anderer Bearbeitung. Kläre das direkt mit Prüfungsamt und Betreuung.

Kann ich den Betreuer für die Wiederholung wechseln?

Ja, ein Betreuerwechsel ist meist möglich und kann sinnvoll sein. Ein neuer Blickwinkel und ein anderer Betreuungsstil können beim zweiten Versuch helfen.

Wird die Wiederholung im Zeugnis vermerkt?

Im Zeugnis steht die Note des bestandenen Versuchs. Ob ein Vermerk über die Wiederholung erscheint, regelt die Prüfungsordnung unterschiedlich. Häufig gibt es keinen Hinweis auf den ersten Versuch.

Wie bekomme ich Akteneinsicht in mein Gutachten?

Stelle beim Prüfungsamt einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht. Nenne Matrikelnummer, Prüfung und Datum des Bescheids. Du hast das Recht, Gutachten und Bewertungsbogen einzusehen. Manche Hochschulen senden Kopien zu, andere laden zur Einsicht vor Ort ein.

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