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Einen Sperrvermerk brauchst du nur, wenn deine Bachelorarbeit vertrauliche Unternehmensinformationen oder sensible personenbezogene Daten enthält. Er steht meist nach dem Deckblatt und gilt meist 2–5 Jahre. Kläre Sperrfrist und Formulierung frühzeitig mit Unternehmen und Prüfungsamt.
• Position: Meist nach dem Deckblatt, vor dem Inhaltsverzeichnis
• Typische Sperrfrist: 2–5 Jahre, Obergrenze je nach Hochschule
• Pflichtangaben: Titel, Unternehmen, Sperrfrist (Enddatum oder Dauer), Unterschrift
• Enddatum statt Jahre: Viele Leitfäden bevorzugen ein festes Datum (z. B. 31.12.2028)
• Seitenzahl/IV-Eintrag: Variiert je nach Leitfaden – vorab prüfen
• Sperrvermerk ≠ NDA: Sperrvermerk regelt Einsicht, NDA regelt vertragliche Pflichten
Was ist ein Sperrvermerk?
Der Sperrvermerk ist eine Vertraulichkeitserklärung, die den Zugang zu deiner Bachelorarbeit für einen bestimmten Zeitraum einschränkt. Er signalisiert, dass die Arbeit nicht öffentlich zugänglich gemacht werden darf und nur von befugten Personen eingesehen werden kann.
Die Bezeichnung variiert: Manche Hochschulen sprechen von Vertraulichkeitserklärung, Geheimhaltungsvereinbarung oder Sperrerklärung. Der Zweck ist identisch. Du schützt damit Geschäftsgeheimnisse, interne Prozesse oder sensible Daten, die dir ein Unternehmen für deine Forschung zur Verfügung gestellt hat.
Im Gegensatz zur eidesstattlichen Erklärung, die bestätigt, dass du die Arbeit selbst verfasst hast, regelt der Sperrvermerk den Umgang mit den Inhalten. Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Funktionen und können in derselben Arbeit vorkommen.
Sperrvermerk vs. NDA: Der Unterschied
Sperrvermerk und NDA (Non-Disclosure Agreement) werden oft verwechselt. Beide schützen vertrauliche Informationen, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen.
Sperrvermerk: Ein Hinweis in deiner Bachelorarbeit, der die Einsicht und Veröffentlichung regelt. Er signalisiert der Hochschule, dass die Arbeit nicht öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Die Prüfung und Bewertung kann trotzdem stattfinden. Wie die Sperre umgesetzt wird, unterscheidet sich je nach Hochschule: Häufig bleibt der bibliografische Eintrag (Titel, Autor, Abstract) im Katalog sichtbar, aber der Volltext ist bis zum Enddatum gesperrt. Andere Hochschulen verbergen den Eintrag komplett oder archivieren gesperrte Arbeiten separat.
NDA / Geheimhaltungsvereinbarung: Ein rechtlicher Vertrag zwischen dir und dem Unternehmen. Er regelt deine Pflichten und mögliche Sanktionen bei Verstoß. Das NDA wird meist zu Beginn der Kooperation unterschrieben und gilt für alle vertraulichen Informationen, die du erhältst.
In der Praxis: Der Sperrvermerk informiert die Hochschule über die Vertraulichkeit. Das NDA regelt deine vertraglichen Pflichten gegenüber dem Unternehmen. Bei Unternehmenskooperationen brauchst du oft beides: ein NDA mit dem Unternehmen und einen Sperrvermerk in der Arbeit.
Wann brauchst du einen Sperrvermerk?
Nicht jede Bachelorarbeit braucht einen Sperrvermerk. Er ist nur in bestimmten Situationen sinnvoll oder erforderlich. Die folgenden Szenarien geben dir Orientierung.
Wenn du deine Bachelorarbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen schreibst, ist ein Sperrvermerk häufig Voraussetzung. Das Unternehmen stellt dir interne Daten, Prozesse oder Strategien zur Verfügung und möchte verhindern, dass diese öffentlich werden. Oft ist der Sperrvermerk Teil des Kooperationsvertrags.
Enthält deine Arbeit Geschäftsgeheimnisse, Finanzkennzahlen, Kundendaten, Produktentwicklungen oder interne Prozessabläufe, ist ein Sperrvermerk sinnvoll. Das gilt auch, wenn du Daten aus Interviews mit Mitarbeitenden verwendest, die nicht öffentlich werden sollen.
Bei Arbeiten mit personenbezogenen Daten, etwa aus Befragungen oder Fallstudien, kann ein Sperrvermerk den Datenschutz ergänzen. Er verhindert, dass die Arbeit ohne Zustimmung der Beteiligten verbreitet wird. Beachte zusätzlich die Vorgaben zum Datenschutz und zur Forschungsethik.
Kein Sperrvermerk nötig: Bei rein theoretischen Arbeiten, Literaturanalysen oder Themen ohne Unternehmenskooperation brauchst du in der Regel keinen Sperrvermerk. Die Arbeit kann dann nach Abgabe in der Hochschulbibliothek eingesehen werden.
1. Enthält deine Arbeit interne Zahlen, Strategien oder Prozesse eines Unternehmens?
2. Gibt es einen Kooperationsvertrag oder ein NDA mit einem Unternehmen?
3. Muss deine Arbeit in ein Hochschul-Repository oder die Bibliothek eingestellt werden?
4. Enthält die Arbeit nicht anonymisierte Interviewdaten oder personenbezogene Informationen?
5. Verlangt dein Prüfungsamt ein Formular oder einen Antrag für vertrauliche Arbeiten?
Auswertung: Bei 0× Ja brauchst du meist keinen Sperrvermerk. Bei 1–2× Ja ist ein Sperrvermerk oft sinnvoll. Bei 3× Ja oder mehr ist ein Sperrvermerk sehr wahrscheinlich erforderlich.
Dieser Check dient als Orientierung. Die endgültige Entscheidung hängt vom Leitfaden deiner Hochschule und den Vereinbarungen mit dem Unternehmen ab.
Vorlage zum Kopieren
Diese Vorlage kannst du als Ausgangspunkt nutzen. Passe sie an die Anforderungen deines Unternehmens und deiner Hochschule an. Prüfe, ob deine Hochschule eine eigene Vorlage bereitstellt.
Sperrvermerk
Die vorliegende Bachelorarbeit mit dem Titel „[Titel der Arbeit]" enthält vertrauliche Informationen der [Unternehmensname]. Die Arbeit darf nur den Gutachtern und befugten Mitgliedern des Prüfungsausschusses zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Arbeit, auch auszugsweise, ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Unternehmens nicht gestattet.
Der Sperrvermerk gilt für einen Zeitraum von [Anzahl] Jahren ab dem Datum der Abgabe.
[Ort], den [TT.MM.JJJJ]
_______________________________
[Vor- und Nachname]
Wichtig: Ersetze die Platzhalter in eckigen Klammern durch deine Angaben. Stimme den genauen Wortlaut mit dem Unternehmen ab. Manche Unternehmen haben eigene Vorlagen, die sie bevorzugen. Prüfe auch, ob deine Hochschule besondere Anforderungen an die Formulierung stellt.
Sperrvermerk
Die vorliegende Bachelorarbeit mit dem Titel „[Titel der Arbeit]" enthält vertrauliche Informationen der [Unternehmensname]. Die Arbeit darf nur den Gutachtern und befugten Mitgliedern des Prüfungsausschusses zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Unternehmens nicht gestattet.
Die Sperrfrist endet am [TT.MM.JJJJ].
[Ort], den [TT.MM.JJJJ]
_______________________________
[Vor- und Nachname]
Tipp: Viele Leitfäden bevorzugen ein konkretes Enddatum statt „X Jahre ab Abgabe". Berechne das Datum vor der Abgabe und trage es direkt ein.
Formulierungsvarianten
Je nach Situation und Anforderungen kannst du den Sperrvermerk unterschiedlich formulieren. Hier findest du drei Varianten für verschiedene Anwendungsfälle.
„Diese Bachelorarbeit enthält vertrauliche Unternehmensdaten. Die Arbeit darf ohne Genehmigung des kooperierenden Unternehmens weder eingesehen noch veröffentlicht werden. Die Sperrfrist endet am [TT.MM.JJJJ]."
„Die vorliegende Bachelorarbeit mit dem Titel „[Titel der Arbeit]" wurde in Zusammenarbeit mit der [Unternehmensname] erstellt. Sie enthält vertrauliche Informationen und interne Daten des Unternehmens. Aus diesem Grund ist die Arbeit für die öffentliche Nutzung gesperrt. Die Einsichtnahme ist ausschließlich den betreuenden Dozierenden sowie den Mitgliedern des Prüfungsausschusses gestattet. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, auch in Teilen, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens. Die Sperrfrist endet am [TT.MM.JJJJ]."
„Diese Bachelorarbeit unterliegt einer Vertraulichkeitsvereinbarung mit der [Unternehmensname]. Die Arbeit darf ohne ausdrückliche Genehmigung nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Bei Rückfragen zur Freigabe wenden Sie sich bitte an [Name, Position, Kontaktdaten]. Die Sperrfrist endet am [TT.MM.JJJJ]."
Tipp: Wähle die Variante, die am besten zu deiner Situation passt. Bei komplexen Kooperationen oder strengen Vertraulichkeitsanforderungen ist die ausführliche Fassung empfehlenswert. Stimme die Formulierung immer mit dem Unternehmen ab.
Wo steht der Sperrvermerk?
Der Sperrvermerk steht prominent am Anfang der Arbeit, damit Lesende sofort erkennen, dass es sich um ein vertrauliches Dokument handelt. Die genaue Position variiert je nach Hochschule.
Typische Position: Der Sperrvermerk folgt direkt nach dem Deckblatt und steht vor dem Inhaltsverzeichnis. So ist er das Erste, was nach dem Deckblatt ins Auge fällt.
Seitenzahl und Inhaltsverzeichnis: Je nach Hochschule erhält der Sperrvermerk keine Seitenzahl, eine römische Seitenzahl oder wird gar nicht gezählt. Er wird meist nicht im Inhaltsverzeichnis aufgeführt, manche Leitfäden verlangen ihn jedoch als Eintrag. Prüfe die Vorgaben in deinem Leitfaden.
Alternative Positionen: Manche Hochschulen platzieren den Sperrvermerk vor dem Deckblatt als erstes Blatt oder nach dem Abstract. Bei Unsicherheit frag deine Betreuungsperson oder das Prüfungsamt.
1. Deckblatt
2. Sperrvermerk (falls erforderlich)
3. Abstract (falls gefordert)
4. Inhaltsverzeichnis
5. Abbildungs-/Tabellenverzeichnis (falls am Anfang)
Sperrfrist: Dauer und was danach passiert
Die Sperrfrist legt fest, wie lange die Arbeit unter Verschluss bleibt. Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte frühzeitig geklärt werden.
- Typische Dauer: Die meisten Sperrvermerke gelten für zwei bis fünf Jahre. Kürzere Fristen sind möglich, wenn die Informationen schnell an Relevanz verlieren. Längere Fristen können bei besonders sensiblen Daten vereinbart werden, sind aber an manchen Hochschulen begrenzt.
- Hochschulvorgaben beachten: Manche Hochschulen setzen eine maximale Sperrfrist von drei oder fünf Jahren. Prüfe die Vorgaben deiner Hochschule, bevor du mit dem Unternehmen eine längere Frist vereinbarst.
- Konflikt bei der Sperrfrist: Was tun, wenn das Unternehmen 5 Jahre will, deine Hochschule aber maximal 3 Jahre erlaubt? In diesem Fall hast du mehrere Optionen: Vereinbare die kürzere, von der Hochschule erlaubte Frist. Erstelle alternativ eine anonymisierte oder geschwärzte Version für die Bibliothek, während das Unternehmen die vollständige Fassung länger unter Verschluss hält. Prüfe, ob deine Hochschule Sondergenehmigungen für längere Fristen erteilt.
- Nach Ablauf der Frist: Mit Ende der Sperrfrist wird die Arbeit in der Regel zugänglich. Sie kann dann in der Hochschulbibliothek eingesehen oder veröffentlicht werden. Manche Unternehmen vereinbaren jedoch, dass vor einer Veröffentlichung erneut Rücksprache gehalten werden muss.
Wähle die Sperrfrist nicht länger als nötig. Eine zu lange Frist kann deine Karriere behindern, wenn du die Arbeit nicht als Referenz oder Arbeitsproben nutzen kannst. Stimme dich mit dem Unternehmen auf eine angemessene Dauer ab, die den Schutz der Daten gewährleistet, ohne dich unnötig einzuschränken.
So klärst du Sperrfrist, Text und Unterschriften
Ein Sperrvermerk erfordert Abstimmung zwischen dir, dem Unternehmen und der Hochschule. Kläre die Details frühzeitig, um Probleme bei der Abgabe zu vermeiden.
- Mit dem Unternehmen: Besprich den Sperrvermerk zu Beginn der Kooperation. Kläre, welche Informationen geschützt werden sollen, wie lange die Sperrfrist dauern soll und ob das Unternehmen eine eigene Vorlage hat. Halte die Vereinbarung schriftlich fest, idealerweise als Teil des Kooperationsvertrags.
- Mit der Hochschule: Informiere deine Betreuungsperson und das Prüfungsamt über den geplanten Sperrvermerk. Manche Hochschulen verlangen einen formellen Antrag oder haben eigene Formulare. Prüfe, ob die gewünschte Sperrfrist mit den Hochschulvorgaben vereinbar ist.
- Unterschriften: In der Regel unterschreibst du als Verfasser den Sperrvermerk. Je nach Vereinbarung kann auch eine Unterschrift des Unternehmens oder der Betreuungsperson erforderlich sein. Kläre die Anforderungen vorab, damit bei der Abgabe keine Unterschriften fehlen.
• Prüfungsamt / Prüfungsausschuss: Sperrfrist-Obergrenze, formale Vorlage, Antragspflicht, Repository-Einstellung
• Unternehmen: Inhaltliche Freigabe, Schwärzungen, Dauer (im Rahmen der Hochschul-Obergrenze), Release für Bewerbungen
• Betreuung: Inhaltliche Abstimmung, Vermittlung bei Konflikten, ggf. Unterschrift je nach Hochschule
• Du: Formulierung abstimmen, Unterschriften einholen, fristgerecht einreichen
Sperrvermerk bei digitaler Abgabe
Viele Hochschulen verlangen heute eine digitale Abgabe zusätzlich zu den gedruckten Exemplaren. Auch bei digitaler Archivierung gilt der Sperrvermerk. Kläre das konkrete Verfahren frühzeitig mit dem Prüfungsamt.
Wie funktioniert das praktisch? Die Abläufe unterscheiden sich je nach Hochschule. Häufig wird das PDF ins Repository hochgeladen, aber der Volltext bleibt bis zum Sperrfrist-Ende gesperrt. Der bibliografische Eintrag (Titel, Autor) kann sichtbar bleiben oder komplett verborgen werden. Manche Hochschulen verlangen statt Repository-Upload eine gesonderte Abgabe per USB-Stick, über ein geschütztes Portal oder direkt beim Prüfungsamt. Die Prüfung und Bewertung kann in jedem Fall stattfinden.
Bewerbungen und Arbeitsproben: Ohne Genehmigung solltest du die Arbeit während der Sperrfrist in der Regel nicht weitergeben. Für Bewerbungen hast du mehrere Optionen: Verwende nur das Exposé oder einen Abstract ohne vertrauliche Details. Bitte das Unternehmen um eine schriftliche Freigabe für Bewerbungszwecke (siehe FAQ für eine Muster-Anfrage). Erstelle eine geschwärzte Version, in der sensible Passagen unkenntlich gemacht sind.
Erwähne in deinem Lebenslauf, dass du eine Bachelorarbeit in Unternehmenskooperation geschrieben hast, und nenne das Thema allgemein. Bei Interesse können Arbeitgeber nachfragen. Viele verstehen, dass vertrauliche Arbeiten nicht vollständig gezeigt werden können.
Typische Fehler vermeiden
- Zu späte Abstimmung: Der häufigste Fehler. Wenn du den Sperrvermerk erst kurz vor Abgabe klärst, kann es zu Verzögerungen kommen. Unternehmen brauchen oft Zeit für interne Freigaben. Kläre die Details zu Beginn der Kooperation.
- Unklare Formulierung: Ein vager Sperrvermerk ohne konkretes Enddatum oder ohne Nennung des Unternehmens ist problematisch. Formuliere präzise: Wer hat die Vertraulichkeit verlangt? Wie lange gilt sie? Wer darf die Arbeit einsehen?
- Falsche Position: Der Sperrvermerk sollte auffällig platziert sein. Wenn er am Ende der Arbeit versteckt ist, kann er übersehen werden. Platziere ihn nach dem Deckblatt, damit Lesende sofort wissen, dass die Arbeit vertraulich ist.
- Fehlende Hochschulgenehmigung: Manche Hochschulen verlangen einen formellen Antrag für Sperrvermerke. Ohne Genehmigung kann die Arbeit möglicherweise nicht angenommen werden. Informiere dich frühzeitig über die Anforderungen.
Sperrvermerk ernst nehmen: Ein Sperrvermerk ist eine verbindliche Vereinbarung im Rahmen von Hochschulvorgaben und ggf. Verträgen mit dem Unternehmen. Ob und welche rechtlichen Folgen ein Verstoß hat, hängt von den konkreten Vereinbarungen ab (NDA, Kooperationsvertrag, Prüfungsordnung). Behandle die Sperrfrist deshalb wie eine verbindliche Vorgabe. Bewahre die Arbeit sicher auf und gib sie nicht ungefragt weiter.
Nächster Schritt: Arbeit fertigstellen
Der Sperrvermerk ist ein wichtiger Bestandteil, wenn deine Bachelorarbeit vertrauliche Inhalte enthält. Prüfe vor der Abgabe: Ist die Formulierung mit dem Unternehmen abgestimmt? Steht der Sperrvermerk an der richtigen Position? Sind alle erforderlichen Unterschriften vorhanden?
Neben dem Sperrvermerk gehört auch die eidesstattliche Erklärung zu den formalen Bestandteilen deiner Arbeit. Prüfe auch Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis auf Vollständigkeit.
Wenn alles stimmt, kannst du deine Bachelorarbeit drucken und binden lassen. Achte darauf, dass der Sperrvermerk in allen gedruckten Exemplaren enthalten ist. Bei Fragen zur Abgabe hilft dir das Prüfungsamt deiner Hochschule weiter.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Sperrvermerk in der Bachelorarbeit Pflicht?
Nein, ein Sperrvermerk ist nicht generell Pflicht. Er ist nur dann erforderlich, wenn deine Arbeit vertrauliche Unternehmensdaten oder sensible Informationen enthält. Bei rein theoretischen Arbeiten oder Themen ohne Unternehmenskooperation brauchst du keinen Sperrvermerk.
Wie lange gilt ein Sperrvermerk?
Die Dauer variiert je nach Vereinbarung, liegt aber typischerweise zwischen zwei und fünf Jahren. Manche Hochschulen setzen eine Obergrenze. Die genaue Sperrfrist sollte mit dem Unternehmen und der Hochschule abgestimmt werden.
Wo steht der Sperrvermerk in der Bachelorarbeit?
Der Sperrvermerk steht in der Regel ganz am Anfang der Arbeit, nach dem Deckblatt und noch vor dem Inhaltsverzeichnis. So sehen Lesende sofort, dass die Arbeit vertraulich ist. Manche Hochschulen haben abweichende Vorgaben, prüfe daher den Leitfaden.
Wer muss den Sperrvermerk unterschreiben?
In der Regel unterschreibst du als Verfasser den Sperrvermerk. Manche Unternehmen oder Hochschulen verlangen zusätzlich die Unterschrift eines Unternehmensvertreters oder der Betreuungsperson. Zuständig an der Hochschule: Das Prüfungsamt klärt formale Anforderungen (Antrag, Sperrfrist-Obergrenze, Vorlage). Deine Betreuung hilft bei inhaltlichen Fragen. Bei Unsicherheiten frag beide Stellen frühzeitig.
Kann ich meine Bachelorarbeit trotz Sperrvermerk veröffentlichen?
Ohne schriftliche Freigabe von Unternehmen und ggf. Hochschule ist die Veröffentlichung während der Sperrfrist in der Regel nicht erlaubt. Manche Hochschulen handhaben Ablage und Zugänglichkeit unterschiedlich. Nach Ablauf der Frist kannst du die Arbeit meist veröffentlichen, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen. Prüfe die Bedingungen in deinem Kooperationsvertrag.
Was passiert bei Verstoß gegen den Sperrvermerk?
Die Folgen eines Verstoßes hängen von den konkreten Vereinbarungen ab. Je nach Kooperationsvertrag, NDA oder Hochschulordnung können Schadenersatzforderungen, arbeitsrechtliche oder prüfungsrechtliche Konsequenzen drohen. Behandle die Sperrfrist deshalb wie eine verbindliche Vorgabe.
Was, wenn meine Hochschule keine Sperrvermerke akzeptiert?
Manche Hochschulen lehnen Sperrvermerke ab oder begrenzen die Sperrfrist stark. In diesem Fall hast du mehrere Optionen: Du kannst sensible Daten anonymisieren, eine geschwärzte Fassung erstellen, ein separates NDA mit dem Unternehmen abschließen oder das Thema so anpassen, dass keine vertraulichen Inhalte nötig sind. Kläre das frühzeitig mit dem Prüfungsamt.
Darf ich meine Arbeit trotz Sperrvermerk bei Bewerbungen zeigen?
In der Regel nicht ohne Genehmigung. Hier ist eine Vorlage für die Freigabe-Anfrage per E-Mail: „Sehr geehrte/r [Ansprechpartner], im Rahmen meiner Bewerbung bei [Arbeitgeber] würde ich gerne meine Bachelorarbeit [Titel der Arbeit] als Arbeitsprobe vorlegen. Ich bitte um schriftliche Freigabe für (a) Einsicht vor Ort beim Arbeitgeber, (b) Weitergabe einer geschwärzten Version oder (c) vertrauliche Vorlage unter NDA. Die Arbeit wird nicht vervielfältigt. Mit freundlichen Grüßen, [Name]" – Alternativ: Zeige nur Exposé oder Abstract ohne vertrauliche Details.
Was mache ich, wenn Unternehmen und Hochschule unterschiedliche Vorlagen verlangen?
Erstelle einen konsolidierten Text, der beide Anforderungen erfüllt. Enthält die Hochschulvorlage Pflichtpassagen, übernimm diese wörtlich und ergänze die Unternehmensanforderungen. Lass die finale Version vom Prüfungsamt absegnen, bevor du abgibst.
Literaturkritik in der Bachelorarbeit
Verteidigung der Bachelorarbeit
Abbildungsverzeichnis erstellen