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Sobald du in deiner Bachelorarbeit mit Menschen arbeitest, Umfragen durchführst oder Interviews führst, spielen ethische Aspekte eine zentrale Rolle. Datenschutz, informierte Einwilligung und der verantwortungsvolle Umgang mit Forschungsdaten sind keine bürokratischen Hürden, sondern schützen die Rechte deiner Teilnehmenden und die Qualität deiner Arbeit.
Bei personenbezogenen Daten brauchst du in der Regel Einwilligung, Datenschutzhinweise und DSGVO-Konformität (Rechtsgrundlage je nach Hochschule klären). Ein Ethikantrag wird zusätzlich oft nötig bei vulnerablen Gruppen (Kinder, Kranke), sensiblen Themen (Gesundheit, Gewalt) oder wenn Täuschung/Belastung im Spiel ist.
Wichtig: Ethikantrag und DSGVO sind getrennte Anforderungen. Ein Ethikvotum ersetzt nicht die DSGVO-Pflichten. Umgekehrt: Auch ohne formalen Ethikantrag können Einwilligung und Datenschutzhinweise nötig sein, sobald du personenbezogene Daten erhebst.
In empirischen Bachelorarbeiten sind die häufigsten Ethik-Themen: Datenschutz nach DSGVO, informierte Einwilligung und verantwortungsvoller Datenumgang (Anonymisierung, sichere Speicherung). Je nach Studie kommen weitere Aspekte hinzu: Schutz vulnerabler Gruppen, Risiko- und Belastungsabwägung, Umgang mit Täuschung und Debriefing, faire Anreize (Vergütung) sowie besondere Sorgfalt bei Beobachtungen in öffentlichen Räumen. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt von Hochschule und Fachbereich ab.
Warum Forschungsethik wichtig ist
Forschungsethik schützt die Würde, Rechte und das Wohlergehen von Menschen, die an deiner Studie teilnehmen. Das gilt auch für studentische Arbeiten. Wenn du Interviews führst, Umfragen erstellst oder Beobachtungen durchführst, sammelst du Informationen über reale Personen. Diese Personen vertrauen darauf, dass du verantwortungsvoll mit ihren Daten umgehst.
Ein sorgfältiger Umgang mit ethischen Aspekten hat auch praktische Vorteile. Teilnehmende, die sich sicher fühlen, geben ehrlichere Antworten. Deine Betreuung wird prüfen, ob du ethische Standards eingehalten hast. Und nicht zuletzt vermeidest du rechtliche Probleme, etwa durch Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Die konkreten Anforderungen variieren je nach Hochschule, Fachbereich und Art deiner Forschung. Eine medizinische Studie unterliegt strengeren Regeln als eine Literaturanalyse. Der Schnellcheck weiter unten hilft dir, die für dich relevanten Punkte zu identifizieren.
Datenschutz nach DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch für studentische Forschung. Sobald du personenbezogene Daten erhebst, speicherst oder verarbeitest, musst du die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.
Dazu zählen offensichtliche Angaben wie Name, Adresse oder E-Mail, aber auch weniger offensichtliche wie Alter in Kombination mit Beruf und Wohnort. Selbst IP-Adressen und Stimmenaufnahmen gelten als personenbezogene Daten. Bei deiner Methodenwahl solltest du daher von Anfang an den Datenschutz mitdenken.
Diese Prinzipien leiten dich beim Umgang mit personenbezogenen Daten:
Datenminimierung: Erhebe nur die Daten, die du für deine Forschungsfrage wirklich brauchst. Frag dich bei jedem Item im Fragebogen, ob es notwendig ist.
Zweckbindung: Nutze die Daten nur für den angegebenen Zweck. Wenn du Daten für eine Bachelorarbeit erhebst, darfst du sie nicht ohne Weiteres für andere Projekte verwenden.
Speicherbegrenzung: Lösche personenbezogene Daten, sobald du sie nicht mehr benötigst. Anonymisierte Daten kannst du länger aufbewahren.
Transparenz: Informiere Teilnehmende klar und verständlich darüber, welche Daten du erhebst und wie du sie verwendest.
Viele Hochschulen haben Datenschutzbeauftragte, die dich bei Fragen unterstützen. Nutze diese Ressource, besonders wenn du unsicher bist, ob deine Datenerhebung den Vorgaben entspricht.
Einwilligungserklärung richtig erstellen
Die informierte Einwilligung ist ein Kernprinzip ethischer Forschung. Teilnehmende müssen verstehen, woran sie teilnehmen, und freiwillig zustimmen. Eine gültige Einwilligung setzt voraus, dass die Person ausreichend informiert wurde, die Tragweite ihrer Entscheidung versteht und ohne Druck zustimmt.
Für deine Bachelorarbeit bedeutet das: Bevor jemand an deiner Studie teilnimmt, erhält diese Person eine Teilnehmerinformation und eine Einwilligungserklärung. Bei Online-Umfragen geschieht das oft auf der ersten Seite, bei Interviews händigst du das Dokument vorher aus.
Eine vollständige Teilnehmerinformation enthält folgende Angaben:
Titel und Ziel: Worum geht es in der Studie? Was soll herausgefunden werden? Formuliere verständlich, ohne Fachbegriffe.
Ablauf: Was erwartet die Teilnehmenden? Wie lange dauert die Teilnahme? Welche Aufgaben gibt es?
Datenverarbeitung: Welche Daten werden erhoben? Wie werden sie gespeichert? Wer hat Zugriff? Wie lange werden sie aufbewahrt?
Freiwilligkeit: Die Teilnahme ist freiwillig. Ein Abbruch ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.
Widerrufsrecht: Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Erkläre, wie das praktisch funktioniert.
Kontakt: Deine E-Mail als Ansprechperson, ggf. Betreuung, und bei Datenschutzfragen den Datenschutzbeauftragten der Hochschule (falls vorhanden).
Ich wurde über Ziel, Ablauf und Dauer der Studie „[Titel deiner Arbeit]" informiert. Ich weiß, welche Daten erhoben werden und wie sie verwendet werden.
Ich nehme freiwillig teil und kann meine Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen. Meine bis dahin erhobenen Daten werden auf Wunsch gelöscht.
Ich bin damit einverstanden, dass meine anonymisierten Daten im Rahmen der Bachelorarbeit ausgewertet und in der wissenschaftlichen Arbeit dargestellt werden.
[Optional bei Interviews:] Ich bin mit der Audioaufnahme des Interviews einverstanden.
_________________________ (Ort, Datum)
_________________________ (Unterschrift Teilnehmende/r)
Bei Online-Umfragen ersetzt typischerweise ein Klick auf „Ich stimme zu" die Unterschrift. Stelle sicher, dass Teilnehmende die Informationen gelesen haben müssen, bevor sie fortfahren können. Unterschriebene Einwilligungen bewahrst du sicher und getrennt von den Forschungsdaten auf. In den Anhang deiner Arbeit gehört nur die Blanko-Vorlage, keine ausgefüllten Dokumente mit personenbezogenen Daten.
Neben der Einwilligung brauchst du Datenschutzhinweise. Diese Angaben orientieren sich an Art. 13 DSGVO (konkrete Anforderungen können je nach Hochschule variieren):
Verantwortliche Stelle: Häufig ist die Hochschule oder das Institut verantwortlich, du bist Ansprechperson. Kläre die genaue Konstellation mit deiner Hochschule.
Zweck und Rechtsgrundlage: Wofür du die Daten erhebst (Bachelorarbeit) und auf welcher Basis (z. B. Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Datenkategorien: Welche Arten von Daten du erhebst (z. B. demografische Angaben, Meinungen, Audioaufnahmen).
Empfänger: Wer Zugriff auf die Daten hat (z. B. du; ggf. Betreuung). Bei Online-Tools: Hinweis auf Anbieter und ggf. Serverstandort.
Speicherdauer: Wie lange du die Daten aufbewahrst und wann sie gelöscht werden.
Rechte der Teilnehmenden: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf der Einwilligung, Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Freiwilligkeit: Hinweis, dass die Teilnahme freiwillig ist und keine Nachteile entstehen.
Kontakt: Deine E-Mail als Ansprechperson und, falls vorhanden, Kontakt zum Datenschutzbeauftragten deiner Hochschule.
Anonymisierung und Pseudonymisierung
Anonymisierung und Pseudonymisierung sind zwei unterschiedliche Verfahren, um die Identität von Teilnehmenden zu schützen. Der Unterschied ist rechtlich relevant: Anonymisierte Daten fallen nicht mehr unter die DSGVO, pseudonymisierte schon.
Bei der Anonymisierung entfernst du alle Merkmale, die eine Identifizierung ermöglichen. Das geht unwiderruflich. Niemand, auch du nicht, kann später herausfinden, welche Antworten zu welcher Person gehören. Bei der Pseudonymisierung ersetzt du identifizierende Angaben durch Codes (z. B. „Teilnehmer 1" statt Namen). Mit einer separaten Schlüsselliste wäre die Zuordnung theoretisch möglich.
Bei Interviews: Ersetze Namen durch Codes (z. B. „I1" für Interview 1). Entferne aus den Transkripten Ortsnamen, Firmennamen und andere Details, die Rückschlüsse erlauben. Speichere die Zuordnungsliste getrennt von den Transkripten.
Bei Umfragen: Verzichte auf die Erhebung von Namen, E-Mail-Adressen und anderen direkten Identifikatoren. Vorsicht bei demografischen Angaben: Die Kombination aus Alter, Geschlecht, Beruf und Abteilung kann in kleinen Stichproben zur Identifizierung führen.
In der Darstellung: Achte auch bei der Datenanalyse und in der Arbeit selbst darauf, dass keine Rückschlüsse möglich sind.
Faustregel: Wenn du Daten später noch bestimmten Personen zuordnen musst (etwa um auf Wunsch zu löschen), wähle Pseudonymisierung. Wenn du die Zuordnung nicht mehr brauchst, anonymisiere so früh wie möglich. Das reduziert dein Risiko und den Aufwand bei der Datenverwaltung.
Ethikantrag: Wann und wie?
Viele Hochschulen haben Ethikkommissionen, die Forschungsvorhaben vor Beginn prüfen. Ob du für deine Bachelorarbeit einen Ethikantrag stellen musst, hängt von mehreren Faktoren ab. In manchen Fachbereichen (besonders Medizin, Psychologie, Sozialarbeit) ist er bei empirischen Arbeiten mit Probanden Standard. In anderen Fächern gibt es keine formale Prüfung.
Prüfe diese Punkte der Reihe nach:
Betreuung fragen: Gibt es Vorgaben vom Lehrstuhl oder für den Studiengang?
Prüfungsamt/Fachbereich prüfen: Existiert eine Ethikkommission? Gibt es Antragsformulare?
Vulnerable Gruppen? Kinder, Kranke, Geflüchtete, Inhaftierte → Antrag sehr wahrscheinlich nötig
Sensible Themen? Sucht, Gewalt, Sexualität, politische Einstellungen, Gesundheit → Antrag oft nötig
Täuschung oder Belastung? Verdeckte Beobachtung, Stressinduktion, Debriefing nötig → früh klären
Gegenprobe: Bei Studien mit ausschließlich anonymen Daten (keine Rückschlüsse möglich, keine IP-Logs) ohne sensible Inhalte ist ein Ethikantrag oft nicht erforderlich.
Zeitbedarf: Rechne mit 2–6 Wochen Bearbeitungszeit. Plane das in deinem Zeitplan ein.
Für den Antrag brauchst du typischerweise: eine Beschreibung deines Vorhabens (Ziel, Methode, Stichprobe), die Teilnehmerinformation, die Einwilligungserklärung, deine Erhebungsinstrumente (Fragebogen, Interviewleitfaden) und ggf. einen Nachweis der Betreuungszusage.
Selbst wenn kein Ethikantrag erforderlich ist, dokumentiere deine ethischen Überlegungen. Diese Dokumentation zeigt Professionalität und kann bei Rückfragen hilfreich sein.
Notiere mindestens:
Warum kein Antrag nötig ist (z. B. keine sensiblen Daten, keine vulnerablen Gruppen)
Welche Schutzmaßnahmen du triffst (Einwilligung, Anonymisierung, sichere Speicherung)
Wie und wann du die Daten löschst
Je nach Studiendesign können zusätzliche ethische Fragen relevant sein:
Täuschung und Debriefing: Wenn du Teilnehmende über den wahren Zweck im Unklaren lässt, ist eine Aufklärung im Anschluss (Debriefing) Pflicht.
Belastungsabwägung: Kann die Teilnahme Stress oder emotionale Belastung auslösen? Informiere vorab und biete Abbruchmöglichkeiten sowie ggf. Beratungsangebote.
Anreize und Vergütung: Aufwandsentschädigungen dürfen die freie Entscheidung nicht beeinflussen (z. B. 10–15 €/Std, Gutscheine). Bei vulnerablen Gruppen besonders zurückhaltend sein.
Beobachtungen in öffentlichen Räumen: Auch ohne direkte Interaktion ethisch heikel. Prüfe Identifizierbarkeit und die Notwendigkeit einer Einwilligung.
Umgang mit sensiblen Daten
Sensible Daten erfordern besondere Sorgfalt. Die DSGVO definiert bestimmte Kategorien als besonders schützenswert: Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung und biometrische Daten. Für die Verarbeitung dieser Daten gelten strengere Regeln.
Aber auch Daten, die formal nicht in diese Kategorien fallen, können sensibel sein. Wenn du nach Drogenkonsum, Straftaten, psychischen Problemen oder kritischen Einschätzungen zum Arbeitgeber fragst, sind die Antworten für Teilnehmende potenziell heikel. Hier ist besondere Diskretion gefragt.
Digitale Daten: Speichere Forschungsdaten auf einem passwortgeschützten Gerät oder in einem verschlüsselten Cloud-Speicher deiner Hochschule. Vermeide ungesicherte USB-Sticks.
Papierunterlagen: Bewahre Fragebögen und unterschriebene Einwilligungen in einem abschließbaren Schrank auf. Lass sie nicht offen herumliegen.
Zugriffskontrolle: Nur du (und ggf. deine Betreuung) solltest Zugriff haben. Teile keine Dateien über unsichere Kanäle. Nutze für die Auswertung anonymisierte Versionen.
Deine Hochschule hat vermutlich Vorgaben zur Aufbewahrungsfrist von Forschungsdaten. Üblich sind 10 Jahre nach Abschluss der Arbeit. Nach Ablauf dieser Frist solltest du personenbezogene Daten sicher löschen.
Sicheres Löschen: Bei digitalen Daten bedeutet dies mehr als nur „Papierkorb". Nutze Verschlüsselung und lösche den Key, oder nutze spezielle Lösch-Tools deiner Hochschule. Papierunterlagen gehören in den Aktenvernichter.
Checkliste: Ethik in der Bachelorarbeit
Mit dieser Checkliste prüfst du, ob du die wichtigsten ethischen Anforderungen erfüllt hast. Gehe die Punkte durch, bevor du mit der Datenerhebung beginnst.
Vor der Datenerhebung
Mit Betreuung über ethische Aspekte gesprochen
Geprüft, ob Ethikantrag erforderlich ist
Teilnehmerinformation & Einwilligung vorbereitet
Während & nach der Erhebung
Einwilligung vor Teilnahme eingeholt
Daten sicher gespeichert & anonymisiert
Keine identifizierbaren Personen in der Arbeit
Nächster Schritt: Datenerhebung starten
Wenn du die ethischen Grundlagen geklärt hast, kannst du mit der Datenerhebung beginnen. Die Vorbereitung mag aufwendig erscheinen, aber sie schützt dich und deine Teilnehmenden. Ein sorgfältiger Umgang mit ethischen Fragen ist Teil professioneller Forschung.
Denke daran, in der Einleitung oder im Methodenteil deiner Arbeit kurz auf die ethischen Maßnahmen einzugehen. Ein Satz wie „Alle Teilnehmenden wurden vorab informiert und gaben ihre schriftliche Einwilligung" zeigt, dass du die Standards eingehalten hast. Im Anhang kannst du die Blanko-Versionen deiner Dokumente beifügen.
Nach der Datenanalyse und dem Schreiben folgt die Abgabe. Prüfe vorher noch einmal, ob alle Angaben zu Datenschutz und Ethik in deiner Arbeit korrekt sind. Wenn du deine Arbeit drucken und binden lassen möchtest, findest du bei BachelorHero verschiedene Bindungsoptionen.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für meine Bachelorarbeit immer einen Ethikantrag?
Nicht automatisch. Ein Ethikantrag ist vor allem bei Risiko, Vulnerabilität, Täuschung oder Belastung relevant – plus lokale Vorgaben. Prüfe: (1) Gibt es Vorgaben von Lehrstuhl/Fachbereich? (2) Arbeitest du mit vulnerablen Gruppen, sensiblen Themen oder Täuschung? Wenn ja, ist ein Antrag wahrscheinlich nötig. Achtung: Personenbezogene Daten (z. B. IP-Adressen) lösen DSGVO-Pflichten aus (Einwilligung, Datenschutzhinweise) – das ist unabhängig vom Ethikantrag.
Wie lange muss ich Forschungsdaten aufbewahren?
Die Aufbewahrungsfristen variieren je nach Hochschule und Fachbereich. Üblich sind 10 Jahre nach Abschluss der Arbeit. Prüfe die Vorgaben deiner Hochschule und dokumentiere, wo die Daten gespeichert sind. Nach Ablauf der Frist solltest du personenbezogene Daten sicher löschen.
Was ist der Unterschied zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung?
Bei der Anonymisierung werden alle Identifikationsmerkmale unwiderruflich entfernt. Niemand kann mehr auf die Person zurückschließen. Bei der Pseudonymisierung ersetzt du Namen durch Codes. Mit einer separaten Schlüsselliste wäre theoretisch eine Zuordnung möglich. Anonymisierte Daten fallen nicht mehr unter die DSGVO, pseudonymisierte schon.
Darf ich Interviews ohne Einwilligung aufnehmen?
Nein. In Deutschland ist das heimliche Aufnehmen von Gesprächen strafbar. Du brauchst immer eine ausdrückliche Einwilligung vor der Aufnahme. Diese sollte schriftlich erfolgen und dokumentiert werden. Erkläre den Teilnehmenden vorher, wofür du die Aufnahme verwendest.
Was passiert, wenn Teilnehmende ihre Einwilligung widerrufen?
Teilnehmende können ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. In diesem Fall musst du ihre Daten löschen, sofern sie noch nicht anonymisiert wurden. Bereits anonymisierte Daten können nicht mehr zugeordnet werden und bleiben daher in der Auswertung.
Muss ich die DSGVO auch bei anonymen Online-Umfragen beachten?
Ja, zumindest teilweise. Auch bei anonymen Umfragen speichert das Tool möglicherweise IP-Adressen oder Zeitstempel. Informiere dich, welche Daten dein Umfragetool erhebt und ob es DSGVO-konform ist. Viele Hochschulen bieten eigene Umfragetools an, die datenschutzrechtlich geprüft sind.
Was muss in die Datenschutzhinweise für Teilnehmende?
Typische Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO umfassen: Verantwortliche Stelle (meist die Hochschule, du als Ansprechperson), Zweck und Rechtsgrundlage, erhobene Datenkategorien, Empfänger/Zugriffsberechtigte, Speicherdauer, Rechte der Teilnehmenden (inkl. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde), Hinweis auf Freiwilligkeit und Kontaktdaten. Die konkreten Anforderungen können je nach Hochschule variieren.
Darf meine Betreuung die Rohdaten sehen?
Das hängt von der Vereinbarung mit deinen Teilnehmenden ab. Wenn du in der Einwilligung angibst, dass nur du Zugriff hast, gilt das. Möchtest du Rohdaten mit der Betreuung teilen, erwähne das in der Teilnehmerinformation. Bei pseudonymisierten Daten ist das meist unproblematisch, bei Audioaufnahmen oder Transkripten mit sensiblen Inhalten solltest du vorsichtiger sein.
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Unterschiede Bachelorarbeit vs Masterarbeit
Zeitplan für die Bachelorarbeit