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Ethik in der Masterarbeit: Grundlagen, Prüfverfahren und Praxistipps

Ethik in der Masterarbeit: Grundlagen und Praxistipps | BachelorHero

Inhaltsverzeichnis

Kurz gesagt

Ein Ethikantrag ist typischerweise nötig, wenn du Interviews führst, Umfragen mit personenbezogenen Daten durchführst oder Experimente mit Probanden planst. Auch wenn kein Ethikvotum erforderlich ist, brauchst du bei personenbezogenen Daten trotzdem eine saubere DSGVO-Grundlage und ein Datenschutzkonzept. Erster Schritt: Frag deine Betreuung, ob dein Fachbereich ein Ethikvotum verlangt.

Ethik in der Masterarbeit betrifft dich, sobald du mit Menschen forschst. Hier erfährst du, wann du einen Ethikantrag brauchst, wie du Teilnehmende korrekt informierst und welche Datenschutzregeln gelten. Mit konkreten Beispielen, Formulierungsvorlagen und einer Checkliste für deinen Antrag.

Auf einen Blick

Forschungsethik in der Masterarbeit: Drei Kernprinzipien leiten dich: Freiwilligkeit der Teilnahme, informierte Einwilligung und Schutz personenbezogener Daten. Ein Ethikantrag ist bei empirischer Forschung mit Menschen oft Pflicht, die genauen Regeln unterscheiden sich aber je nach Hochschule und Fachbereich erheblich.

Warum Ethik in der Masterarbeit wichtig ist

Forschungsethik schützt die Menschen, die an deiner Studie teilnehmen. Sie stellt sicher, dass niemand durch deine Forschung zu Schaden kommt, sei es physisch, psychisch oder durch Verletzung der Privatsphäre. Das klingt selbstverständlich, aber in der Praxis entstehen ethische Fragen oft dort, wo du sie nicht erwartest.

Ein Interview über Arbeitszufriedenheit kann sensible Details über Vorgesetzte ans Licht bringen. Eine Umfrage zu Lerngewohnheiten erfasst vielleicht unbeabsichtigt Informationen über psychische Belastungen. Ethische Reflexion hilft dir, solche Risiken früh zu erkennen und dein Vorgehen entsprechend anzupassen.

Neben dem Schutz der Teilnehmenden geht es auch um die Integrität deiner Forschung. Ohne passende Rechtsgrundlage und ohne ausreichende Information können Daten häufig nicht verwendet werden: Die Betreuung gibt keine Freigabe, die Ethikkommission lehnt ab, oder es entstehen Datenschutzprobleme. Beispiel: Du führst Interviews ohne Einwilligung durch und merkst erst beim Schreiben, dass du die Aussagen nicht zitieren darfst. Im schlimmsten Fall musst du die gesamte Erhebung wiederholen.

Schnellcheck: Brauchst du einen Ethikantrag?

Nicht jede Masterarbeit erfordert einen formalen Ethikantrag. Die Anforderungen variieren je nach Hochschule, Fachbereich und Forschungsdesign. Mit diesem Schnellcheck erkennst du, in welche Kategorie dein Vorhaben fällt.

Ethikantrag typischerweise erforderlich

Interviews und Fokusgruppen: Sobald du Gespräche aufzeichnest oder Aussagen zitierst.

Umfragen mit personenbezogenen Daten: Wenn du demografische Daten, E-Mail-Adressen oder andere identifizierende Merkmale erfasst.

Experimente mit Probanden: Psychologische Tests, Usability-Studien oder Verhaltensexperimente.

Forschung mit vulnerablen Gruppen: Studien mit Minderjährigen, Patienten oder Personen in Abhängigkeitsverhältnissen.

Nächste Schritte: 1) Ethikformular deiner Fakultät besorgen → 2) Einwilligungserklärung und Informationsblatt erstellen → 3) Antrag einreichen → 4) Auf Votum warten → 5) Erst danach mit der Datenerhebung beginnen.

Ethikantrag meist nicht erforderlich

Literaturarbeiten und Dokumentenanalysen: Keine Erhebung von Primärdaten mit Menschen.

Bereits anonymisierte Sekundärdaten: Öffentlich zugängliche Datensätze ohne Personenbezug.

Theoretische Arbeiten: Konzeptentwicklung oder Modellbildung ohne empirischen Teil.

Trotzdem beachten: Auch ohne formalen Antrag gelten ethische Grundsätze. Zitiere korrekt, gehe sparsam mit Daten um, speichere sicher und dokumentiere dein Vorgehen transparent im Methodenteil.

Grenzfälle: Schnelltest mit 5 Fragen

Beantworte diese Fragen mit Ja oder Nein:

1. Werden IP-Adressen, Zeitstempel oder andere technische Identifikatoren gespeichert? (Ja → Daten gelten als personenbezogen)

2. Besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dir und den Teilnehmenden? (Ja → Freiwilligkeit ist gefährdet)

3. Werden sensible Daten erhoben (Gesundheit, politische Meinung, Finanzen)? (Ja → erhöhte Schutzanforderungen)

4. Wird aufgezeichnet (Audio, Video, Bildschirm)? (Ja → in der Regel separate Einwilligung nötig, z. B. eigene Checkbox im Formular plus Hinweis auf Löschung nach Transkription)

5. Könnten Teilnehmende durch die Veröffentlichung identifiziert werden? (Ja → Anonymisierung kritisch prüfen)

Auswertung: 0× Ja → meist kein Votum nötig. 1–2× Ja → unbedingt mit Betreuung abklären. 3+× Ja → Ethikvotum sehr wahrscheinlich erforderlich.

Wichtig: Wenn dein Fachbereich im Leitfaden oder Formular ein Ethikvotum vorschreibt, gilt das immer, unabhängig vom Schnelltest.

Wichtig

Ethikvotum und DSGVO-Freigabe sind nicht dasselbe. Auch wenn der Schnelltest „kein Votum nötig" ergibt, brauchst du bei personenbezogenen Daten trotzdem eine gültige Rechtsgrundlage (meist Einwilligung) und ein Datenschutzkonzept. Eine frühe Klärung mit deiner Betreuung hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.

Informierte Einwilligung richtig einholen

Die informierte Einwilligung ist das Herzstück ethischer Forschung. Teilnehmende müssen verstehen, worauf sie sich einlassen, bevor sie zustimmen. Das bedeutet mehr als ein unterschriebenes Formular. Es bedeutet echte Transparenz über Ziel, Ablauf und Risiken deiner Studie.

Eine wirksame Einwilligungserklärung informiert über den Zweck der Studie, den zeitlichen Aufwand, die Art der erhobenen Daten und deren Verwendung. Sie erklärt, wie Anonymität gewährleistet wird und wie lange die Daten gespeichert bleiben. Und sie macht klar, dass die Teilnahme freiwillig ist und jederzeit ohne Nachteile abgebrochen werden kann.

Bestandteile einer Einwilligungserklärung

Diese Elemente gehören in jede Einwilligungserklärung:

Titel und Ziel der Studie: Worum geht es? Was willst du herausfinden?

Ablauf und Dauer: Was genau passiert? Wie viel Zeit wird benötigt?

Datenverarbeitung: Welche Daten werden erhoben? Wer hat Zugriff? Wie werden sie geschützt?

Freiwilligkeit: Die Teilnahme ist freiwillig. Ein Abbruch ist jederzeit möglich, ohne dass Nachteile entstehen.

Kontaktdaten: An wen können sich Teilnehmende bei Fragen wenden?

Einwilligungszeile: Unterschrift oder aktive Bestätigung, dass die Informationen verstanden wurden.

Bei Online-Umfragen reicht oft eine Einwilligungsseite vor dem Fragebogen, die aktiv bestätigt werden muss. Bei Interviews solltest du die Einwilligung schriftlich einholen und das Dokument sicher aufbewahren. Manche Hochschulen verlangen zusätzlich eine separate Einwilligung für Audioaufnahmen.

Im Hochschulkontext ist die Einwilligung die häufigste Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, aber nicht die einzige. Bei manchen Forschungsvorhaben kann auch ein berechtigtes Interesse oder eine andere Grundlage greifen. Für Studienarbeiten ist der Verantwortliche im Sinne der DSGVO in den meisten Fällen die Hochschule oder der Lehrstuhl. Maßgeblich ist, was im Leitfaden oder Ethikformular deiner Fakultät steht. Konkreter Tipp: Schau dort nach, wer als Verantwortlicher genannt wird, oder frag den Datenschutzbeauftragten deiner Hochschule.

Formulierungsbeispiele zum Übernehmen

Diese Sätze kannst du für deine Einwilligungserklärung anpassen:

Zweck: „Die Studie untersucht [Thema]. Ziel ist es, [Forschungsziel] zu verstehen. Die Ergebnisse fließen in meine Masterarbeit an der [Hochschule] ein."

Verantwortlich: „Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist [Hochschule/Lehrstuhl]. Bei Fragen wenden Sie sich an [Name, E-Mail]."

Freiwilligkeit: „Die Teilnahme ist freiwillig. Sie können das Interview jederzeit abbrechen oder einzelne Fragen überspringen, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen."

Widerruf: „Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ihre Daten werden dann gelöscht, sofern sie noch zuordenbar sind. Nach vollständiger Anonymisierung ist eine Löschung einzelner Datensätze nicht mehr möglich."

Audioaufnahme: „Ich willige ein, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Die Aufnahme wird nach der Transkription gelöscht."

Speicherung: „Die pseudonymisierten Daten werden bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens auf einem passwortgeschützten Rechner gespeichert. Anschließend wird die Schlüsseldatei gelöscht, sodass die Daten vollständig anonymisiert sind."

Datenschutz und Anonymisierung

Datenschutz und Anonymisierung in der Masterarbeit | BachelorHero

Die DSGVO gilt auch für Masterarbeiten. Sobald du personenbezogene Daten erhebst, also Informationen, die eine Person identifizierbar machen, trägst du Verantwortung für deren Schutz. Das betrifft nicht nur Namen und E-Mail-Adressen, sondern auch Kombinationen aus Merkmalen, die eine Identifikation ermöglichen.

Der Unterschied zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung ist entscheidend: Bei Anonymisierung ist kein Rückschluss auf einzelne Personen mehr möglich, wenn eine Re-Identifikation auch über indirekte Merkmale praktisch ausgeschlossen ist. Nur dann gelten die Daten nicht mehr als personenbezogen. Bei Pseudonymisierung werden Namen durch Codes ersetzt, aber eine Zuordnung bleibt über eine separate Schlüsseldatei theoretisch möglich. Pseudonyme Daten bleiben personenbezogen und unterliegen weiterhin der DSGVO.

Wichtig: Echte Anonymisierung ist schwieriger als oft angenommen. Sie liegt nur vor, wenn eine Re-Identifikation auch über indirekte Merkmalskombinationen praktisch ausgeschlossen ist. Wenn jemand anhand von Alter, Beruf, Arbeitgeber und Region auf eine Person schließen kann, sind die Daten faktisch nur pseudonymisiert. Prüfe kritisch, ob deine Daten wirklich anonym sind oder ob du besser von Pseudonymisierung sprichst.

Für die meisten Masterarbeiten ist der praktische Weg: Arbeite zunächst pseudonymisiert mit einer separaten Schlüsseldatei. Nach Abschluss der Datenerhebung und sobald du keine Nachbefragungen mehr planst, löschst du die Schlüsseldatei. Erst dann sind die Daten nicht mehr zuordenbar. Beachte: Nach dieser Anonymisierung kannst du einzelne Datensätze auf Wunsch von Teilnehmenden nicht mehr löschen.

Praktische Anonymisierung Schritt für Schritt

Namen ersetzen: Verwende neutrale Codes wie P1, P2 oder Teilnehmer A, B, C. Führe eine Schlüsselliste separat und passwortgeschützt.

Orte verallgemeinern: Statt „Hamburg-Eppendorf" schreibe „Großstadt in Norddeutschland".

Arbeitgeber abstrahieren: Statt Firmenname nutze „mittelständisches IT-Unternehmen".

Kombinationen prüfen: „28-jährige Abteilungsleiterin im Münchner Startup XY" ist identifizierbar. Reduziere auf wesentliche Merkmale.

Audiodateien löschen: Nach der Transkription die Originalaufnahme löschen, sofern du sie nicht mehr brauchst. Im Transkript bereits anonymisieren.

Datenfluss planen: Von der Erhebung bis zur Löschung

Erhebung: Nur notwendige Daten erfassen. Kontaktdaten separat von Interviewdaten speichern.

Speicherung: Verschlüsselt und passwortgeschützt. Zugriff nur für dich und ggf. Betreuung.

Transkription: Audiodateien nach Transkription löschen. Im Transkript direkt pseudonymisieren.

Analyse → Archiv/Löschung: Schlüsseldatei nach Abschluss der Analyse löschen. Einwilligungen ggf. länger aufbewahren, falls gefordert.

Hinweis: Die genauen Löschfristen variieren je nach Hochschule und Fachbereich. Prüfe die Vorgaben in deinem Ethikformular oder Leitfaden. Dokumentiere deinen Datenfluss im Methodenteil; Einwilligungen und Informationsblätter gehören in den Anhang.

Datenspeicherung: Speichere Rohdaten und Zuordnungslisten getrennt voneinander. Nutze verschlüsselte Festplatten oder sichere Cloud-Dienste deiner Hochschule. Definiere vorab, wer Zugriff hat.

Vulnerable Gruppen und besondere Sorgfalt

Forschung mit vulnerablen Gruppen erfordert erhöhte Sorgfalt. Als vulnerabel gelten Menschen, deren Fähigkeit zur freien Einwilligung eingeschränkt sein kann oder die durch die Teilnahme besonderen Risiken ausgesetzt sind. Dazu gehören Minderjährige, Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Patienten, Gefangene oder Personen in Abhängigkeitsverhältnissen.

Bei Minderjährigen brauchst du zusätzlich zur Zustimmung des Kindes die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Bei Menschen mit Betreuung muss je nach Umfang der Betreuung die betreuende Person zustimmen. Die Ethikkommission prüft bei solchen Studien besonders genau, ob der Nutzen der Forschung das Risiko für die Teilnehmenden rechtfertigt.

Besondere Vorsicht geboten

Auch Studierende deiner eigenen Hochschule können eine vulnerable Gruppe darstellen, wenn sie das Gefühl haben könnten, die Teilnahme sei für gute Noten relevant. Stelle klar, dass keine Nachteile entstehen. Vermeide nach Möglichkeit, Personen zu befragen, zu denen du in einem Abhängigkeitsverhältnis stehst.

Auch sensible Themen wie psychische Gesundheit, Diskriminierungserfahrungen oder finanzielle Schwierigkeiten erfordern besondere Sensibilität. Überlege, ob du Informationen zu Beratungsangeboten bereitstellen solltest, falls das Gespräch belastende Erinnerungen weckt.

Der Ethikantrag: Aufbau und Ablauf

Ethikantrag für die Masterarbeit: Aufbau und Ablauf | BachelorHero

Der Ethikantrag beschreibt dein Forschungsvorhaben so, dass die Kommission beurteilen kann, ob es ethisch vertretbar ist. Die meisten Hochschulen stellen Formulare oder Leitfäden bereit. Nutze diese Vorlagen, denn sie zeigen dir genau, welche Informationen erwartet werden.

Bestandteile eines Ethikantrags

Diese Elemente gehören in einen vollständigen Ethikantrag:

Projekttitel und Verantwortliche: Dein Name, Kontaktdaten, Name der Betreuung.

Zusammenfassung des Vorhabens: Forschungsfrage, Methode, Zielgruppe in wenigen Sätzen.

Teilnehmerrekrutierung: Wie findest du Teilnehmende? Welche Einschlusskriterien gelten?

Risiko-Nutzen-Abwägung: Welche Risiken bestehen? Wie minimierst du sie? Was rechtfertigt die Studie?

Datenschutzkonzept: Wie werden Daten erhoben, gespeichert, anonymisiert und gelöscht?

Anlagen: Einwilligungserklärung, Fragebogen, Interviewleitfaden, Informationsblatt.

Beispiel: Zusammenfassung des Vorhabens

„Die Studie untersucht, wie Führungskräfte in mittelständischen Unternehmen mit Konflikten im Team umgehen. Mittels leitfadengestützter Interviews mit 10–12 Führungskräften werden Strategien und Herausforderungen erfasst. Die Teilnehmenden werden über berufliche Netzwerke rekrutiert. Einschlusskriterium ist mindestens zwei Jahre Führungserfahrung. Die Interviews dauern ca. 45 Minuten und werden mit Einwilligung aufgezeichnet."

Besonders wichtig ist die Risiko-Nutzen-Abwägung. Benenne mögliche Risiken ehrlich und erkläre, wie du sie minimierst. Bei sensiblen Themen wie Stress am Arbeitsplatz könnte das so aussehen: Teilnehmende können jederzeit abbrechen, einzelne Fragen überspringen, erhalten am Ende Informationen zu Beratungsangeboten. Der Interviewleitfaden ist neutral formuliert und vermeidet suggestive Fragen.

Nach dem Einreichen prüft die Kommission deinen Antrag. Bei Unklarheiten erhältst du Rückfragen, die du schriftlich beantwortest. Nach positiver Prüfung bekommst du ein Ethikvotum, das du in deiner Arbeit dokumentierst. Erst dann darfst du mit der Datenerhebung beginnen.

Die Bearbeitungszeit variiert stark, plane daher ausreichend Puffer in deinen Zeitplan ein.

Typische Fehler vermeiden

  • Zu spät anfangen: Der häufigste Fehler. Viele unterschätzen den Zeitaufwand für den Ethikantrag und die Wartezeit auf das Votum. Beginne mit dem Antrag, sobald dein Forschungsdesign steht, nicht erst kurz vor der geplanten Datenerhebung.
  • Unvollständige Einwilligungserklärung: Fehlende Kontaktdaten, unklare Angaben zur Datenverarbeitung oder vergessene Hinweise auf die Freiwilligkeit führen zu Nachbesserungen. Nutze die Vorlagen deiner Hochschule und lass die Erklärung vor dem Einreichen gegenlesen.
  • Risiken unterschätzen: Auch scheinbar harmlose Befragungen können Risiken bergen. Ein Interview über Studienstress kann belastende Erinnerungen wecken. Benenne mögliche Risiken ehrlich und erkläre, wie du damit umgehst.
  • Datenschutz vernachlässigen: Aussagen wie „die Daten werden vertraulich behandelt" reichen nicht. Beschreibe konkret: Wo werden Daten gespeichert? Wer hat Zugriff? Wann werden sie gelöscht? Je präziser, desto besser.
  • Änderungen nicht melden: Wenn sich dein Forschungsdesign nach dem Ethikvotum ändert, musst du die Kommission informieren. Neue Fragen im Interview, andere Zielgruppen oder zusätzliche Datenerhebungsmethoden können ein Nachtragsvotum erfordern.

Checkliste vor Datenerhebung und Abgabe

Vor der Datenerhebung

  • Kläre, ob ein Ethikantrag für dein Forschungsdesign nötig ist.
  • Falls erforderlich: Reiche den Ethikantrag ein und warte das positive Votum ab.
  • Stelle sicher, dass deine Einwilligungserklärung alle Pflichtbestandteile enthält (inkl. Verantwortlicher und Widerrufshinweis).
  • Erstelle ein Konzept für Datenspeicherung, Pseudonymisierung und spätere Anonymisierung.
  • Lege fest, wann welche Daten (insb. Audioaufnahmen und Schlüssellisten) gelöscht werden.

Vor der Abgabe

  • Dokumentiere dein ethisches Vorgehen im Methodenteil (Ethikvotum mit Aktenzeichen, Einwilligungsprozess, Anonymisierungskonzept).
  • Anonymisiere alle Zitate aus Interviews oder Fallstudien vollständig.
  • Prüfe Anhänge auf identifizierende Details (z.B. in Transkripten oder Dokumenten).
  • Lösche Audiodateien nach der Transkription oder archiviere sie sicher, falls gefordert.
  • Lösche die Schlüsseldatei oder dokumentiere den geplanten Löschzeitpunkt transparent.

Diese Dokumentation stärkt die Glaubwürdigkeit deiner Forschung und zeigt, dass du verantwortungsvoll mit Daten umgegangen bist. Eine saubere ethische Durchführung ist Teil der wissenschaftlichen Qualität deiner Arbeit. Optional: Wenn inhaltlich und formal alles steht, kannst du deine Masterarbeit bei BachelorHero drucken und binden lassen.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für jede Masterarbeit einen Ethikantrag?

Nein. Ein Ethikantrag ist typischerweise nur bei empirischer Forschung mit Menschen erforderlich, etwa bei Interviews, Umfragen oder Experimenten. Rein theoretische Arbeiten oder Literaturanalysen benötigen in der Regel keinen Antrag. Die Anforderungen variieren je nach Hochschule und Fachbereich erheblich.

Wie lange dauert die Prüfung durch eine Ethikkommission?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Hochschule und Komplexität des Projekts. Rechne mit zwei bis acht Wochen. Manche Kommissionen tagen nur monatlich. Plane diesen Zeitraum unbedingt in deinen Zeitplan ein, bevor du mit der Datenerhebung beginnst.

Was passiert, wenn ich ohne Ethikvotum Daten erhebe?

Das Risiko hängt davon ab, ob ein Votum tatsächlich erforderlich war. Kritisch wird es vor allem, wenn eine Kommissionspflicht bestand, keine Einwilligung vorliegt oder die DSGVO-Grundlage fehlt. Mögliche Folgen reichen von Nachbesserungen über die Wiederholung der Erhebung bis hin zur Nichtannahme der Arbeit. Ob ein Votum nötig war, hängt von Fachbereich und Forschungsdesign ab.

Müssen Teilnehmende immer eine Einwilligung unterschreiben?

Bei den meisten Studien mit personenbezogenen Daten ist eine schriftliche Einwilligung erforderlich. Bei anonymen Online-Umfragen kann das Ausfüllen des Fragebogens als Einwilligung gelten, wenn du vorher ausreichend informiert hast. Kläre die Anforderungen mit deiner Betreuung.

Wie anonymisiere ich Interviewdaten richtig?

Ersetze Namen durch Codes wie P1 oder Teilnehmer A. Entferne oder verändere identifizierende Details wie Arbeitgeber, Wohnort oder spezifische Funktionen. Achte auch auf indirekte Identifikatoren: Kombinationen aus Alter, Beruf und Region können Personen identifizierbar machen.

Darf ich Daten aus sozialen Medien für meine Masterarbeit nutzen?

Öffentlich bedeutet nicht automatisch einwilligungsfrei. Auch Paraphrasen oder Zitate können DSGVO-relevant sein, wenn Accounts in kleinen Communities oder durch Kontextdaten (Zeitpunkt, Ort, Screenshot-Metadaten) identifizierbar werden. Ein Ethikvotum ist besonders wahrscheinlich bei sensiblen Themen oder leicht identifizierbaren Accounts. Sicherer Umgang: Inhalte paraphrasieren, keine Benutzernamen nennen, keine Screenshots mit Profilbildern. Paraphrasen reduzieren das Risiko, sind aber keine Garantie – entscheidend bleibt die Identifizierbarkeit im Kontext. Prüfe die Nutzungsbedingungen und konsultiere im Zweifel deine Ethikkommission.

Was gehört ins Informationsblatt für Teilnehmende?

Ein gutes Informationsblatt erklärt in verständlicher Sprache: Wer forscht (Name, Institution, Kontakt), was untersucht wird, wie die Daten erhoben und geschützt werden, wie lange sie gespeichert bleiben und dass die Teilnahme freiwillig ist. Vermeide Fachbegriffe und halte den Text auf einer Seite.

Wie dokumentiere ich Ethik und Datenschutz im Methodenteil?

Nenne im Methodenteil das Aktenzeichen und Datum des Ethikvotums (falls vorhanden), beschreibe kurz den Einwilligungsprozess und erkläre dein Anonymisierungskonzept. Beispiel: „Die Studie wurde von der Ethikkommission der Universität X genehmigt (Az. 2025-01). Alle Teilnehmenden wurden schriftlich informiert und gaben ihre Einwilligung. Namen wurden durch Codes ersetzt, Audiodateien nach der Transkription gelöscht."

Was tun, wenn sich mein Forschungsdesign nach dem Ethikvotum ändert?

Kontaktiere die Ethikkommission schriftlich und beschreibe die geplanten Änderungen. Bei kleineren Anpassungen (z. B. zusätzliche Interviewfragen zum selben Thema) reicht oft eine formlose Mitteilung. Bei größeren Änderungen (neue Zielgruppe, andere Methode) ist ein Nachtragsvotum erforderlich. Warte mit der geänderten Datenerhebung, bis du grünes Licht hast.

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